Fahrerlaubnisklassen Zweirad
Der Fahrlehrer begleitet von Motorrad zu Motorrad und verfügt über eine zusätzliche Ausbildung als Motorradsicherheitstrainer.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist in kürzester Zeit möglich.
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
Einschlussklassen: A1, A2, AM
Vorbesitz:-
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
-
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
-
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
-
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit:
-
einer Leistung von mehr als 15 kW oder
-
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
-
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
-
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
-
einer Leistung von mehr als 15 kW
Die Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überland 5 *á 45 min
Autobahn 4 *á 45 min
Beleuchtung 3 *á 45 min
Von A2 nach 2 Jahren Besitz und von A1 müssen keine Sonderfahrten gemacht werden.
Die Prüfung
Theorie:
30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkt (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung max. 6 FP
Praxis:
60 min Prüfungszeit.
70 min bei dem Stufenführerschein
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt,
inner- und außerorts, evtl. Autobahn,
6 von 9 Grundfahraufgaben
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen: A1, AM
Vorbesitz: -
Krafträder mit:
-
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Die Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überland 5 *á 45 min
Autobahn 4 *á 45 min
Beleuchtung 3 *á 45 min
Die Prüfung
Theorie:
30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung max. 6 FP
Praxis:
70 min Prüfungszeit.
60 min bei dem Stufenführerschein
Fahrtechnische Vorbereitung vor
Antritt der Prüfungsfahrt,
inner- und außerorts, evtl. Autobahn,
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklassen: AM
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit:
-
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
-
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
-
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Die Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überland 5 *á 45 min
Autobahn 4 *á 45 min
Beleuchtung 3 *á 45 min
Die Prüfung
Theorie:
30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung max. 6 FP
Praxis:
70 min Prüfungszeit.
Fahrtechnische Vorbereitung vor
Antritt der Prüfungsfahrt,
inner- und außerorts, evtl. Autobahn,
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:
-
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
-
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
-
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
-
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
-
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
-
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und
-
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
-
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
-
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
-
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Die Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Die Prüfung
Theorie:
30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte
(bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
Praxis:
55 min Prüfungszeit, meist nur innerorts,
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt,
4 von 7 Grundfahraufgaben
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Die Ausbildung
Theorie:
6 Doppelstunden
Praxis:
90 min. Grundausbildung
Die Prüfung
Theorie:
20 Fragen, max. 7 Fehlerpunkte
Praxis:
entfällt